auf der Website der evangelischen Kirchengemeinde Leerstetten
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kirchengemeinde interessieren.
Wir haben für Sie viele Informationen rund um unsere Kirchengemeinde zusammengetragen.
Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an unser Pfarrbüro.
Telefon: 09170 / 83 73
Email: pfarramt.leerstetten@elkb.de
Seniorenkreis
Weihnachtsfeier mit Besuch von Bürgermeister Robert Pfann,
Pfarrer Wilfried Vogt und dem Kinderchor der Kita Sonnenschein
Donnerstag, 12. Dezember 2024,
14.30 - 16.00 Uhr im GH Leerstetten
Am 20.10.2024 wurden sechs Kirchenvorsteher*innen gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):
Frank Brandmüller
Elfriede Mederer
Madleine Mößler
Klaus Pfann
Melanie Rühl
Martin Volkert
In den Kirchenvorstand nachberufen wurden:
Christa Simon
Sandra Thäter
Dem erweiterten Kirchenvorstand gehört an:
Britta Schulte Wien
Die Wahlbeteiligung lag bei 33,2%.
Herzlichen Dank Ihnen für die Beteiligung an der Wahl sowie allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich für die Wahl aufstellen zu lassen.
Patientenverfügung - Pressemitteilung:
Unter dem Titel „Meine Zeit steht in Gottes Händen“ veröffentlicht die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern die vierte überarbeitete Auflage ihrer Handreichung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Der Text wurde im Blick auf die rechtlichen, medizinischen und ethischen Veränderungen der vergangenen Jahre überarbeitet.
Die bayerische Landeskirche will mit der vorliegenden Handreichung Hilfestellungen geben, um mit den Möglichkeiten und Grenzen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung umzugehen, sei es als Patient oder als Betreuer, Ärztin oder Bevollmächtigte. Neben der Vermittlung grundlegender Informationen zur rechtlichen Situation eröffnet die Handreichung biblische Lebensperspektiven im Horizont von Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter.
Die ethischen Überlegungen, die juristischen Erklärungen und die Fragen am Ende der Handreichung dienen dazu, individuelle Entscheidungsschritte für den letzten Abschnitt des Lebensweges vorzubereiten und zu gehen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Während in der Patientenverfügung die eigenen – auch religiösen – Vorstellungen einer medizinischen Behandlung bei einer fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit festgehalten werden, werden in der Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Bezugspersonen zu Bevollmächtigten bestimmt, die die Person in genau festgelegten medizinischen, geschäftlichen und persönlichen Belangen vertreten.
Weniger weit reichend ist die Betreuungsverfügung: In ihr werden für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung Personen als Betreuerinnen und Betreuer vorgeschlagen beziehungsweise ausgeschlossen. Auch hier können persönliche Wünsche geäußert werden, an die sich ein Betreuer nach Möglichkeit zu halten hat. Besonders wichtig ist es, dem Betreuer Vorstellungen zu der gewünschten medizinischen Behandlung nahe zu bringen. Deshalb sollte eine Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.
Die Handreichung ist online verfügbar unter:
https://bestattung.bayern-evangelisch.de/patientenverfuegung